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Wann zum Anwalt bei Trennung?

Wenn sich Eheleute trennen, aber auch bei unverheirateten Paaren, wirkt sich diese Trennungsentscheidung einschneidend auf das Leben der beiden zuvor verbundenen Personen aus. Es verändert sich die wirtschaftliche Situation und es sind auch Folgen für eventuell gemeinsame Kinder zu berücksichtigen.

 

Als erste Frage ist oftmals zu klären, wie sich die Wohnsituation nach einer Trennung darstellen wird. Kann einer das gemeinsame Haus behalten? Können wir zwei Mietwohnungen bezahlen? Muss er oder sie sich an den Kosten einer weiteren Wohnung beteiligen und wo sollen die Kinder leben? Die gemeinsame Haushaltskasse hatte bisher Fragen der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung nicht aufgeworfen. Vor der Entscheidung zur Trennung ist es wichtig zu wissen, wie sich das Leben allein oder das Leben mit den Kindern in Zukunft gestaltet. Man sollte wissen, wer wem Unterhalt schuldet, ab wann dieser geltend gemacht werden kann, wie hoch er ist und von welchen Umständen die Höhe des Unterhalts abhängt.

 

Auch Erspartes wurde bisher gemeinsam verwaltet. Welche Ansprüche habe ich hier nach der Trennung? Wie wirken sich Schenkungen oder andere Zuwendungen, z. B. von Eltern auf unser gemeinsames Vermögen aus? Gibt es Rückforderungsansprüche, oder werden diese Schenkungen in anderer Weise berücksichtigt? Von diesen Fragen kann auch abhängen, ob und wann die Trennung erfolgen sollte.

 

Wichtig zu wissen ist auch, welche Kosten mit der Scheidung auf mich zukommen. Brauchen wir einen notariellen Vertrag? Und was soll darin geregelt werden? Gibt es noch andere Möglichkeiten, Differenzen zwischen uns beizulegen, als die, mit zwei verschiedenen Anwälten sich wechselseitig Briefe zu schreiben?

 

All das sind Fragen, die neben der persönlichen Entscheidung, ob ich gemeinsam mit meinem Partner weiter leben will, gut durchdacht sein müssen. Es ist daher empfehlenswert, sich schon vor Durchführung der tatsächlichen Trennung zu informieren, welche Ansprüche jeder Partner bei einer Trennung hätte. Der Gang zum Rechtsanwalt verpflichtet noch nicht zur Ehescheidung. Rückwirkend kann es aber schwer sein z.B. Vermögensverschiebungen angemessen wieder auszugleichen.