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Wann benötigt man einen Erbschein?

Ist ein Erbfall eingetreten, dann wird häufig das für die Nachlassangelegenheit zuständige Nachlassgericht aktiv. Nicht selten erreichen den oder die Erben nach dem Erbfall auch amtliche Schreiben, in denen sie aufgefordert werden, einen Erbschein zu beantragen oder einen Erbschein vorzulegen. Daher entsteht beim Erben oft der Eindruck, erst mit einem Erbschein sei man ein vollwertiger Erbe.

 

Das ist so nicht. Die Erbenstellung ergibt sich aus dem Gesetz. Stirbt der Erblasser, treten die Erben an seine rechtliche Stellung und sind auch ohne Erbschein Erben.

 

In vielen Fällen kommt man um die Beantragung eines Erbscheins jedoch nicht herum. Insbesondere für die Umschreibung von Grundstücken wird ein Erbschein regelmäßig benötigt. Liegt aber ein notarielles Testament vor, ist dieses mit Eröffnungsprotokoll auch oft ausreichend, um Banken, Versicherungen und andere Gläubiger oder Schuldner von der Erbenstellung zu überzeugen.

 

Einen Erbschein kann der Erbe selber bei dem Nachlassgericht beantragen. Gibt es mehrere Erben, sollte immer ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt werden. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Erbscheinsverfahren ist aber möglich. Das Gericht, der Rechtsanwalt oder auch der Notar, über den der Erbschein beantragt wird, informiert den Erben darüber, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

 

Achtung bei Vermögen im Ausland! Hier kann es durchaus notwendig sein, einen gesonderten Erbschein im Ausland zu beantragen, daher ist es oft sinnvoll, den in Deutschland gestellten Antrag auf Erteilung eines Erbscheines auf das im Inland befindliche Vermögen zu beschränken.