Der Versorgungsausgleich umfasst die Fragen der Rentenansprüche, die in der Ehe erwirtschaftet wurden. In den meisten Fällen wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen als einzige
Ehescheidungsfolgesache quasi automatisch im Ehescheidungsverfahren mit geregelt. Es ist trotzdem wichtig, sich beraten zu lassen, ob diese Lösung auch für Sie passt. Es gibt Möglichkeiten, den
Versorgungsausgleich anders zu regeln als das gesetzlich vorgesehen ist. Es gibt Ehen, in denen die gesetzliche Lösung zu großen Ungerechtigkeiten führt. Lassen Sie uns auch über diese
Frage sprechen.