Im Sozialrecht geht es um staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Rente oder Grundsicherung. Auch Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Krankenkasse gehören hierher.
Diese rechtlichen Fragen sind oft nicht einfach zu verstehen und in unübersichtlichen Vorschriften, den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches, geregelt. Wir haben oft mit dem Sozialrecht zu tun,
bereits im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Fragen, die wir bearbeiten. Wir besprechen mit Ihnen, was zu tun ist. Ist ein Widerspruch sinnvoll? Wer bezahlt es, wenn wir das für
Sie tun? Die Rechtsschutzversicherungen zahlen meist erst ab dem Klageverfahren. Sprechen Sie uns gerne zu Fragen des Sozialrechts an. Die Erfolgsaussichten eines sozialgerichtlichen
Verfahrens lassen sich meist schon im ersten Gespräch klären.