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Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein Ersatzanspruch, der demjenigen zusteht, der dem Erblasser verwandtschaftlich nahestand, aber enterbt wurde. Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch in Höhe des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen den Erben. Um den Pflichtteil berechnen zu können, muss der Erbe Auskunft über den Bestand des Nachlasses erteilen. Zum Nachlass gehören die Aktiva (positives Erbe) und die Passiva (negatives Erbe, Kosten, Verpflichtungen). Der Erbe ist eventuell auch verpflichtet, den Wert einzelner Nachlass-Gegenstände ermitteln zu lassen (Gutachten einzuholen).

Neben dem Pflichtteil gibt es auch Pflichtteilergänzungsansprüche, die entstehen können, wenn der Nachlass geringer ist, weil der Erblasser Schenkungen getätigt hat, auch über diese kann der enterbte Erbe Auskunft verlangen.