Ein Scheidungsverfahren, das allein über das Internet abgewickelt wird, gibt es noch nicht. Es ist immer noch so, dass die Parteien vor dem Familiengericht persönlich erscheinen müssen und auch mindestens ein Anwalt die eine Seite vertreten muss. Die Zuständigkeit dieses Familiengerichts richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und oftmals danach, wo die Familie zuletzt gewohnt hat. D. h., Sie können zwar online, also per E-Mail, einen Rechtsanwalt in der ganzen Bundesrepublik beauftragen und dieser ist auch vertretungsberechtigt vor dem jeweiligen Familiengericht, wenn der Sitz des Gerichts und das Büro des Rechtsanwalts jedoch nicht nahe beieinander liegen, beauftragt der Rechtsanwalt oft ein anderes Anwaltsbüro, welches vor Ort sitzt, mit der Terminswahrnehmung.
Die Auflösung einer Ehe ist oft mit vielen Fragen verbunden. Die Scheidung an sich ist oft unproblematisch. Geklärt werden müssen aber Fragen zur Ehewohnung, zum Hausrat, zu dem gemeinsam erwirtschafteten Einkommen und Vermögen, zu den Kindern, zu den Regelungen des Unterhalts und des Umgangs. Auch diese Fragen kann man natürlich per E-Mail „besprechen“. Oft ist es aber sinnvoll, ein persönliches Gespräch zu führen, zumindest zu telefonieren, damit die üblichen Fragen des Scheidungsrechts, in denen ein Rechtsanwalt sich auskennt, angesprochen werden und geklärt werden. Allein die Frage, ob das Trennungsjahr schon abgelaufen ist und seit wann die Eheleute eigentlich voneinander wirklich getrennt leben, bedarf oft doch noch einmal einer Nachfrage durch den Fachmann/die Fachfrau.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein gewisses Maß an Mindestkosten für die Durchführung einer Scheidung entsteht. Die Frage, ob man die anstehenden Probleme per E-Mail bespricht, telefonisch klärt oder einen persönlichen Gesprächstermin ausmacht, ebenso wie die Frage, ob man einen Rechtsanwalt beauftragt, der in der Nähe wohnt oder einen Rechtsanwalt nimmt, der in einer anderen Stadt seinen Kanzleisitz hat, muss individuell entschieden werden. Wir halten es für günstig, die umfangreichen Fragen des Familiengerichts in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.
Wenn aus Ihrer Sicht bereits alles geklärt ist, haben Sie hier die Möglichkeit, ein
auszufüllen und an uns zu übersenden. Gerne per E-Mail, per Telefax oder mit der Post. Wir benötigen des weiteren die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, zumindest in Fotokopie. Bevor wir den Ehescheidungsantrag einreichen, würden wir gerne mit Ihnen telefonieren. Falls dies nicht möglicht ist oder Sie dies nicht wünschen, können wir uns natürlich auf den Informationsaustausch auf schriftlichem Wege bzw. per E-Mail beschränken. Für die Einleitung des Scheidungsverfahrens ist es notwendig, dass Sie eine
unterschreiben und uns übermitteln, vorher kommt kein Mandat zustande.