Auch anwaltliche Arbeit und der Weg zu den Gerichten kosten Geld. Wir sprechen eine klare Sprache, mit den Gegnern, aber auch mit Ihnen. Die Höhe der zu erwartenden Kosten wird daher im
ersten Beratungsgespräch erörtert. Bitte fragen Sie auch konkret nach. Grundlage für die Gebührenabrechnung meines Büros ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe
der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz.
In einigen Fällen vereinbaren wir mit Ihnen die Kosten nach dem Umfang des notwendigen Arbeitsaufwandes. Für mich ist es wichtig, dass Sie und ich mit der Kostenkalkulation auch einverstanden
sind, denn nur ein zufriedener Mandant wird unsere Kanzlei weiterempfehlen. Nur eine zufriedene Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt kann gute Arbeit leisten.
Natürlich schreiben wir auch Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen die Deckungszusage ein. Oftmals sind die entstandenen Kosten vom Gegner zu erstatten oder zum Teil zu erstatten. Im Falle des
Schadensersatzes, z.B. bei einem Verkehrsunfall, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und werden daher von der gegnerischen KfZ-Versicherung getragen. Sofern Sie Prozesskostenhilfe
benötigen, besprechen wir das.