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Rechtsanwaltskosten

Auch anwaltliche Arbeit und der Weg zu den Gerichten kosten Geld. Wir sprechen eine klare Sprache, mit den Gegnern, aber auch mit Ihnen. Die Höhe der zu erwartenden Kosten wird daher im ersten Beratungsgespräch erörtert. Bitte fragen Sie auch konkret nach. Grundlage für die Gebührenabrechnung meines Büros ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz.

 

In einigen Fällen vereinbaren wir mit Ihnen die Kosten nach dem Umfang des notwendigen Arbeitsaufwandes. Für mich ist es wichtig, dass Sie und ich mit der Kostenkalkulation auch einverstanden sind, denn nur ein zufriedener Mandant wird unsere Kanzlei weiterempfehlen. Nur eine zufriedene Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt kann gute Arbeit leisten.

 

Natürlich schreiben wir auch Ihrer Rechtsschutzversicherung und holen die Deckungszusage ein. Oftmals sind die entstandenen Kosten vom Gegner zu erstatten oder zum Teil zu erstatten. Im Falle des Schadensersatzes, z.B. bei einem Verkehrsunfall, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und werden daher von der gegnerischen KfZ-Versicherung getragen. Sofern Sie Prozesskostenhilfe benötigen, besprechen wir das.

Beratung

Eine telefonische oder mündliche Erstberatung kostet je nach Umfang der Beratung, dem Wert und der Bedeutung des Rechtsproblems zwischen 40,00 € und 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Ist der Mandant finanziell nicht in der Lage, Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, kann das Amtsgericht seines Wohnsitzes ihm einen Beratungshilfeschein erstellen. Die Kosten der Beratung werden dann von der Staatskasse getragen. Es wird eine Selbstbeteiligung von 15,00 € erhoben.