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Ich möchte Kosten sparen

Die Kosten des Ehescheidungsverfahrens richten sich nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert. Die Höhe der Mindestkosten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt. Jeder Anwalt berechnet die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - mindestens -. Das Gericht - und nicht der Anwalt - setzt den Streitwert fest nach der Höhe des dreifachen Familieneinkommens (Nettoeinkommen beider Eheleute zum Zeitpunkt der Ehescheidung) und einen Streitwert zum Versorgungsausgleich. Wenn noch andere Fragen geklärt werden, haben auch diese einen Streitwert. Danach werden die Kosten des Anwalts berechnet. Der Streitwert ist nicht höher und nicht niedriger, wenn der Informationsaustausch online durchgeführt wird und damit bleiben die Kosten auch gleich.