Falkensee  <  Kontakt  >  Nauen


Haus und "Zugewinn" bei Scheidung

Immer wieder höre ich und lese es auch bei Kollegen, dass die Parteien, die sich im Rahmen einer Ehescheidung auseinandersetzen, sich doch unbedingt zum Einfamilienhaus einig werden müssen, weil es sonst eine gerichtliche Auseinandersetzung im "Zugewinn" gibt.

 

Einmal mehr wird dabei deutlich, dass nicht immer klar ist, was eigentlich der Zugewinn ist und warum das Einfamilienhaus ein ganz anderes Problem darstellt. Kurz gesagt: Beim Zugewinnausgleich zahlt der geschiedene Ehepartner, der in der Ehe mehr Vermögen ansammeln konnte, an den anderen einen Geldbetrag als Ausgleich. Haben die Eheleute kein weiteres Vermögen außer einem Einfamilienhaus und gehört dieses ihnen je zur "ideellen Hälfte" und haben sie dann auch noch den Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben, dann gehört das Einfamilienhaus nicht in den Zugewinn. Beide Eheleute haben dann während der Ehe gleich viel Vermögen gebildet.

 

Trotzdem wünschen sich Eheleute oft, dass nach einer Scheidung das Haus nur noch einem von ihnen gehört und derjenige dann auch den Kredit alleine bezahlt, oder dass das Haus verkauft und das Geld geteilt wird. Hier ist es sehr oft schwierig, sich zu einigen. Spätestens, wenn man eine Lösung gefunden hat und diese notariell beurkundet werden soll, ist es angeraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Denn wenn z.B. jetzt einem Ehepartner das Haus alleine gehört und der andere einen Geldbetrag erhält, er diesen für eine teure Reise ausgibt und dann erst die Ehe geschieden wird, gibt es wirklich Probleme im „Zugewinn“, die bei rechtzeitigem Einholen eines anwaltlichen Rates gar nicht aufgetreten wären.

 

Grundsätzlich stimmt es also: Bei einer Ehe sind die Fragen des Zugewinnausgleiches zu klären und auch die Frage, wer das Einfamilienhaus behält. Beides sind Fragen, die die Ehescheidung möglicherweise teurer machen. Noch teurer ist es aber, ohne anwaltliche Beratung zu einer Lösung zu kommen, die nicht von einem Familienrechtler durchdacht wurde und die dann wirklich zu einer vermögensrechtlichen Schieflage führt.

 

Bei einer Trennung und auch bei einer Scheidung, bei der es auch um Geld geht, ist es sehr sinnvoll, rechtzeitig fachanwaltlichen Rat im Familienrecht einzuholen. Ganz oft ist das auch kostengünstiger als gedacht. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten lassen sich immer mit der Rechtsanwältin am Anfang besprechen.