Ob sie aufstockend Leistungen beziehen oder nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I Arbeitslosengeld II erhalten: Manchmal will das Amt Ihr Anliegen nicht verstehen oder die Bescheide sind aus
anderen Gründen falsch. Fragen Sie uns. In den letzten Jahren konnten wir uns auf Grund der vielen Fälle in diesem Bereich eine gewisse Spezialisierung erarbeiten.