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Gesetzliche Höchstarbeitszeit

Arbeitszeiten sollten flexibler gestaltet werden. Die Arbeitgeberverbände haben gerade eine maximale Wochenarbeitszeit vorgeschlagen. Der typische 8stündige Arbeitstag sei in Zeiten des digitalen Wandels nicht mehr angemessen. Welche Regelungen gelten denn derzeit?

 

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich fest, die vorübergehend auf bis zu 10 Stunden erhöht werden können. Allerdings muss diese Mehrarbeit wieder ausgeglichen werden, so dass es letztendlich bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von maximal 8 Stunden täglich bleibt. Da der Samstag arbeitsrechtlich als Werktag gilt, sind pro Woche regelmäßig bis zu 48 Arbeitsstunden möglich. Trotzdem hört man immer wieder von 24-Stunden-Schichten, vor allem im Zusammenhang mit Bereitschaftsdiensten. Diese können sich ergeben, wenn Tarifverträge Abweichungen vom ArbZG vorsehen. Das heißt, wenn Gewerkschaft und Arbeitgeber sich auf eine solche Regelung geeinigt haben.

 

Zur Arbeitszeit kommen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen. Spätestens nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Werden mehr als 9 Stunden am Tag gearbeitet, beträgt die Mindestpause 45 Minuten. Dabei ist zu beachten, dass die Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.

 

An Sonn- und Feiertagen gilt entsprechend § 9 ArbZG ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Davon gibt es aber Ausnahmen, z. B. für Krankenhäuser, für das Gastgewerbe, im Rundfunk oder öffentlichen Nahverkehr. Wer aber an einem Sonntag arbeiten muss, hat dafür zumindest Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Wurde an einem Feiertag gearbeitet, bleiben 8 Wochen Zeit für einen Ersatzruhetag.