Steht die Annahme der Erbschaft fest, kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Das ist nicht immer notwendig und der Erbschein bescheinigt
auch nicht unwiderruflich die Erbenstellung. Ändert sich die rechtliche Situation, weil zum Beispiel ein weiteres Testament beim Nachlassgericht eingereicht wird oder stellt sich das
Testament als unecht heraus, wird der Erbschein vom Nachlassgericht wieder eingezogen.
Zur Umschreibung von Grundstücken wird ein Erbschein immer benötigt.