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Erbschaftssteuer

Der Erhalt eines Erbes (und der von Schenkungen) ist steuerpflichtig. Im Erbrecht gibt es drei Steuerklassen, diese haben unterschiedliche Freibeträge (bis zu dieser Höhe ist das Erbe oder die Schenkung steuerfrei). Es gelten auch jeweils unterschiedliche Steuersätze.

  •  Derzeit gilt, dass Schenkungen und Erbschaften bis zu 20.000 €  steuerfrei sind (innerhalb der 10-Jahresfrist)
  • Ehepartner genießen einen Steuerfreibetrag von 500.000 €.
Sofern der Erwerb zu versteuern ist, staffelt sich der Steuersatz von 7% bis zu 50 %, je nach dem in welche Steuerklasse das Erbe zu rechnen ist und wie hoch das Erbe ausfällt.