Früher oder später stellt sich für jeden Menschen die Frage nach dem Umgang mit dem Nachlass eines nahen Verwandten oder die Regelung des eigenen Nachlasses.
Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB festgelegt, durch Testament oder Erbvertrag kann aber auch eine andere Erbfolge geregelt werden. Das Erbrecht befasst sich mit diesen Fragen. Wie ist ein
Testament zu verstehen (auszulegen)? Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge? Was kommt im einzelnen zum Tragen und welche Konsequenzen sind sonst noch gesetzlich geregelt für diesen Erbfall?
Das Erbrecht ist eines der interessantesten, aber auch schwierigsten Gebiete des deutschen Rechts. Erben heißt die universelle Rechtsnachfolge einer Person antreten. Das bedeutet, der Erbe tritt
in alle Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein (Verträge etc.), ausgenommen sind aber höchstpersönliche Rechtsverhältnisse (zum Beispiel Ehe). Trotzdem hat der Erbe andere Pflichten als der
Erblasser, zum Beispiel die Pflicht, Auskunft über den Bestand des Nachlasses denjenigen Personen zu erteilen, die durch Testament enterbt sind. Auch die Plicht, für die Beerdigung zu sorgen
und diese zu bezahlen, kann dazugehören. Es gibt auch die Möglichkeit, die Haftung des Erben auf Inanspruchnahme aus ererbten Pflichten auf den Nachlass zu begrenzen.