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Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen etwas gemeinsam erben, besteht eine Erbengemeinschaft. Sie entsteht mit dem Erbfall durch Gesetz. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sind gleichberechtigt. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam handeln. Je größer die Erbengemeinschaft, desto schwieriger ist es meist, dass sie einvernehmlich handelt, daher stellt sich oft recht bald die Frage, wie man eine Erbengemeinschaft wieder auflöst (auseinandersetzt). Auch hier kann ein Fachanwalt für Erbrecht hilfreich sein, manchmal kann auch durch eine Mediation eine gemeinsame Lösung gefunden werden.