Das Erbe besteht aus den geerbten Sachen, Guthaben, Forderungen und Verpflichtungen, die auf den Erben übergehen (Gesamtrechtsnachfolge). Ob und wieviel das Erbe ausmacht, muss oft erst sehr
genau ermittelt werden und klärt sich erst nach genauer Sichtung des Nachlasses. Auch Forderungen gegen die Erben, die erst mit dem Tode des Erblassers eintreten
(Pflichtteilsansprüche), müssen berücksichtigt werden, um den Bestand des Nachlasses, also das Erbe, zu ermitteln.