Die Folgesachen sind alle rechtlichen Fragen, die mit einer Ehescheidung auch zu klären sind. Das muss nicht gerichtlich erfolgen, aber sollte das notwendig werden, ist es meist besser, alle
Fragen im sogenannten Ehescheidungsverbund zu klären.
- Nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
sind die Fragen, die oft gerichtlich geklärt werden.
Wer behält das Haus, wo wohnen die Kinder, wie regeln wir den Umgang, sind oft Fragen, die sich auch ohne Gericht klären lassen.