Eine Abfindung wünschen sich viele Arbeitnehmer, wenn es um das Ende des Arbeitsverhältnisses geht. Nur selten gibt es einen direkten Anspruch auf eine Abfindung, aber 80 % aller
Kündigungsschutzklagen enden mit der Zahlung einer Abfindung. Fragen Sie uns, ob es sinnvoll ist zu klagen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Denken Sie an die kurze Klagefrist von drei
Wochen, kommen Sie daher so bald wie möglich. Besprechen Sie mit mir, ob es auch die Möglichkeit gibt, eine Abfindung zu erhalten, wenn der Arbeitgeber nicht kündigt.